Teilnahmebedingungen.
MudMates 2024
Veranstalter:
Evangelisch-methodistische Kirche
Bezirk Metzingen
Pastor Bernd Schwenkschuster
Falkenweg 11
72555 Metzingen
Als aktive Teilnehmerin oder aktiver Teilnehmer (im folgenden einheitlich „Teilnehmer“ bezeichnet) des MudMates erkenne ich die folgenden Teilnahmebedingungen inklusive des Haftungsausschlusses in Gänze an:
1. Voraussetzung für die Teilnahme
Für die Teilnahme am MudMates muss ich am 21.09.2024 zwingend das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Habe ich am 21.09.2024 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, werde ich eine durch eine erziehungsberechtigte Person unterschriebene Teilnahme-Erlaubnis vorlegen
Einverständniserklärung für Minderjährige ab dem 16.
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „ATB“) gelten für die Veranstaltungen „MudMates“, „Muddy Kids Cup“ und „Muddy NextGen“ (jeweils Veranstaltung), die von der Evangelisch-methodistischen Kirche Bezirk Metzingen (Veranstalterin) am 21.09.2024 in Metzingen durchgeführt wird.
- 2 Leistungsumfang, Wettkampfinformationen
- Leistungsgegenstand ist die Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
- Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, so stellt die Teilnahmeberechtigung ein persönliches, nicht übertragbares Recht des/der gemeldeten „Athleten/Athletin“ (nachfolgend Athlet*innen) dar.
- Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, sind Startplatz-Stornierungen, Distanzwechsel und Nachmeldungen nicht möglich.
- Sämtliche Wettkampfinformationen werden rechtzeitig vor der Veranstaltung auf mudmates.de veröffentlicht.
- Die Veranstalterin behält sich vor, von den geplanten Abläufen am Wettkampftag in einem vertretbaren Rahmen abzuweichen, sofern dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Es gilt ergänzend § 6.
- 3 Anmeldung und Durchführung
- Sofern nicht anders geregelt, kann eine Anmeldung zu der Veranstaltung nur online über die unter mudmates.de und www.mudmates.de/muddykidscup/ zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare erfolgen. Vor der Abgabe eines verbindlichen Anmeldeantrags auf der Veranstaltungswebsite kann die Anmelder*in die Informationen zu der Veranstaltung und die von ihr auszufüllenden persönlichen Angaben/Daten der Athlet*innen einsehen, um etwaige Eingabefehler zu berichtigen. Anmelder*innen und Athlet*innen können in besonderen Fällen voneinander abweichen, wenn z.B. eine Teamanmeldung erfolgt.
- Nach dem Absenden des Anmeldeantrags schickt die Veranstalterin der Anmelder*in eine Anmeldebestätigung per E-Mail zu, wodurch der Vertrag zwischen der Anmelder*in und/oder dem bzw. den von ihnen vertretenen Athlet*innen und der Veranstalterin zustande kommt.
- Mit der Anmeldebestätigung erhält die Anmelder*in alle bei der Anmeldung eingegebenen Daten.
- Am „MuddyKidsCup“ können Kinder vom 6 bis zum vollendeten 12 Lebensjahr teilnehmen. Am „MuddyNextGenCup“ können Kinder vom 13 bis zum vollendeten 15 Lebensjahr teilnehmen. Am Hauptlauf von “MudMates“ können Personen ab dem 16 Jahren teilnehmen.
- Minderjährige dürfen grundsätzlich nur durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder durch von den gesetzlichen Vertreter*innen ermächtigte Personen (z.B. Trainer*innen, Vereine) angemeldet werden. Am Tag der Veranstaltung ist der Veranstalterin eine unterschriebene Zustimmungserklärung einer gesetzlichen Vertreter*in vorzulegen. Bei einer Anmeldung durch ermächtigte Dritte (z.B. Trainer*innen, Vereine) ist die ihnen erteilte Vollmacht vorzulegen.
- Am Veranstaltungstag ist für jede Athlet*in ein gültiger Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder vergleichbarer, amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Nur nach Vorlage eines dieser Dokumente werden die Startunterlagen ausgehändigt. Ohne Startnummer ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
- Im Falle der Anmeldung von Gruppen oder einzelnen Dritten garantiert die Anmelder*in, dass sie zur Anmeldung dieser dritten Personen berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Die Anmelder*in wird die von ihm/ihr angemeldeten Athlet*innen auf diese ATB sowie die für die Veranstaltung geltenden Datenschutzbestimmungen hinweisen, welche ihm/ihr im Zuge der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.
- Das Mitführen von Tieren während der Veranstaltung ist nicht gestattet.
- Den Athlet*innen ist es untersagt, ihre individuelle Startnummer an dritte Personen weiterzugeben. Des Weiteren ist es untersagt, die offizielle Startnummer zu verändern, insbesondere den Werbedruck zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Zuwiderhandlungen werden mit dem Ausschluss aus der Veranstaltung geahndet.
- Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
- 4 Kein Widerrufsrecht
Den Athlet*innen steht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. Hiervon unbeschadet besteht die Möglichkeit die Teilnahme abzusagen und aus der offiziellen Teilnehmerliste gelöscht zu werden.
- 5 Startgebühren, Zahlungsbedingungen und gesamtschuldnerische Haftung
- Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die im Anmeldeverfahren genannten Teilnahmegebühren.
- Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt mittels der in der Anmeldemaske vorgesehenen Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte etc.). Eventuelle Bankspesen gehen zulasten der Athlet*innen.
- Werden Athlet*innen von Dritten angemeldet (z.B. in Fällen von Teamanmeldungen, Anmeldungen Minderjähriger oder Anmeldungen durch Vereine oder Trainer*innen), haftet die Anmelder*in bzw. die durch sie repräsentierte juristische Person (z.B. der Verein) neben den Athlet*innen für die Pflichten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Startgebühren) gesamtschuldnerisch.
- 6 Leistungsstörungen, höhere Gewalt, Nichtantreten/Disqualifikation
- Falls erforderlich – insbesondere bei unvorhersehbaren oder nicht beeinflussbaren drohenden Störungen oder Gefahren für die Veranstaltung (z.B. bei höherer Gewalt wie terroristischen Anschlägen, Pandemien/Epidemien, Unwettern oder hoheitlichen Maßnahmen) am Veranstaltungstag – ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu unterbrechen, abzubrechen oder in den Abläufen anzupassen. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen, die der Veranstalter am Veranstaltungstag unter Beachtung der jeweils geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie möglicherweise ergreift bzw. ergreifen muss (z.B. Aufteilung des Starterfelds, Umsetzung bestimmter Hygienevorschriften/Einführung von Hygienemaßnahmen). Eine Rückerstattung der Startgebühren erfolgt in einem solchen Fall nicht. Auch weitergehende Ansprüche sind (vorbehaltlich § 10) ausgeschlossen.
- Ist es nach Einschätzung des Veranstalters bei Eintritt unvorhergesehener – oder mit Blick auf die Covid-19-Pandemie fortbestehender und/oder wieder auflebender – Hindernisse, insbesondere bei höherer Gewalt (wie z.B. terroristischen Anschlägen, Pandemien/Epidemien oder Unwettern), hoheitlichen Maßnahmen (wie z.B. behördliche Anordnungen) oder aus sonstigen Sicherheitsgründen – geboten oder ist der Veranstalter aus den genannten Gründen dazu verpflichtet, die Veranstaltung an dem geplanten Termin im Vorfeld abzusagen, wird sich der Veranstalter zunächst darum bemühen, die Veranstaltung zu verschieben. Die Anmeldung der Athlet*in behält in diesem Fall ihre Gültigkeit. Ist der Athlet*in eine Teilnahme an dem Alternativtermin nicht möglich oder gelingt es dem Veranstalter nicht, einen Alternativtermin zu finden, wird der Athlet*in die Teilnahmegebühr abzüglich des auf sie entfallenden Anteils an dem von dem Veranstalter bis zu dem Tag der Veranstaltungsabsage bereits getätigten Aufwand erstattet. Weitergehende Ansprüche aufgrund der Veranstaltungsabsage/-verschiebung sind (vorbehaltlich § 10) ausgeschlossen.
- Bei Nichtantreten oder Disqualifikation hat die Athlet*in keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren und der Gebühren für Zusatzleistungen.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. fehlender Zahlungseingang, fehlende Zustimmungserklärung durch die gesetzliche Vertreter*in bei der Anmeldung Minderjähriger, Fehlverhalten der Athlet*in) behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Athleten*in am Tag des Wettkampfes die Starterlaubnis sowie die mit der Wettkampteilnahme in direkter Verbindung stehenden Dienste zu verweigern. Bereits entrichtete (Teilnahme-)Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Wird der Athlet*in die Starterlaubnis aufgrund fehlenden Zahlungseingangs nach vorstehendem § 6 Abs. 4 entzogen und kann dieser nicht an eine andere Athlet*in vergeben werden, behält der Veranstalter seinen Zahlungsanspruch.
- 7 Wettkampfregeln, Geltung der StVO
- Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erkennt die Athlet*in die von der Veranstalterin erlassenen Wettkampfregeln an.
- Die Athlet*in erkennt an, den Anweisungen der Organisatoren der Veranstaltung und den vor Ort eingesetzten Helfern*innen und Ordner*innen Folge zu leisten.
- Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen, um organisatorisch sicherzustellen, dass die Laufstrecke vom öffentlichen Verkehr freigehalten wird. Dennoch gilt auf den gesamten Verkehrsflächen auch für die Zeit des Wettkampfs die Straßenverkehrsordnung.
- 8 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
- Die Athlet*in sichert zu, körperlich gesund zu sein, für die Veranstaltung ausreichend trainiert zu haben. Es obliegt der Athlet*in, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
- Jeder Athlet*in ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen besteht. Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Unbeschadet der nachstehenden Regelungen unter § 10 übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Athlet*innen, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben.
- Für den technischen Zustand des von der Athlet*in verwendeten Materials ist die Athlet*in selbst verantwortlich.
- 9 Datenschutz
Die Veranstalterin beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung kann auf www.mudmates.de eingesehen werden.
- 10 Allgemeine Haftung
- Sofern in diesen ATB nicht abweichend vereinbart, tritt eine Haftung der Veranstalterin für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
- a) von der Veranstalterin oder einem/einer ihrer Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen durch schuldhafte Verletzung einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Athlet*in regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht wurde; oder
- b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines/einer ihrer Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen zurückzuführen ist.
- Haftet die Veranstalterin gemäß dem vorgenannten § 10 Abs. 1.a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Sinne von § 10 Abs. 1.b) vorliegen, ist die Schadensersatzhaftung der Veranstalterin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß vorstehendem § 10 Abs. 2 Satz 1 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von den Helferinnen und Helfern oder Beauftragten der Veranstalterin verursacht werden, sofern diese nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten der Veranstalterin gehören.
- Außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Veranstalterin nicht für mittelbare Schäden (wie etwa Verdienstausfall), Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn.
- Die Athlet*in ist für mitgebrachte Sachen selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertsachen und/oder andere Gegenstände. Dies gilt auch für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 Abs. 1 bis 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.
- Soweit die Schadensersatzhaftung der Veranstalterin gegenüber der Athlet*in gemäß § 10 Abs. 1 bis 5 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer/-innen, Mitarbeiter/-innen, Vertreter/-innen und Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen der Veranstalterin, den Zeitmessern, die Sponsoren des Laufes sowie die beteiligten Vereine oder Gemeinden.
- 11 Ärztliche Behandlung während der Veranstaltung
Die Athlet*in erklärt sich damit einverstanden, dass sie vor/während/nach dem Wettkampf auf eigene Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies (etwa im Falle eines Unfalls und/oder bei einer Erkrankung) erforderlich ist oder vom/von der Athlet*innen gewünscht wird. § 10 bleibt unberührt. Für Athlet*innen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird seitens der Veranstalterin keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch die Veranstalterin ist ausgeschlossen.
- 12 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese ATB anzupassen, sofern unvorhersehbare und von der Veranstalterin nicht veranlasste oder beeinflussbare Umstände (z.B. bei einer Veränderung der Gesetzeslage und/oder einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung) eintreten, durch welche die vertragliche Beziehung zwischen der Veranstalterin und dem/der Athleten/Athletin in nicht unbedeutendem Maße verändert wird.
Der/Die Athlet/-in wird über Änderungen der ATB auf www.mudmates.de informiert und bekommt das Recht, den Änderungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widersprechen oder vom Vertrag zurückzutreten. Durch die vorbehaltlose Teilnahme an der Veranstaltung willigt der/die Athlet/-in die Geltung der neuen ATB ein.